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Das
Gesetz zur Neuregelung der Telekomunikationsüberwachung (pdf 126 kB)
ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Da die Vorratsdatenspeicherung verdachtsunabhängig erfolgt und mit wenigen Ausnahmen jeden betrifft, der elektronische Mittel zur Kommunikation benutzt, wird das Gesetz zur Neuregelung der Telekomunikationsüberwachung von Bürgerrechtlern und Datenschützern komplett abgelehnt. Beim Bundesverfassungsgericht liegen derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung vor, darunter auch eine Musterklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der zur Unterstützung seiner Musterklage über 30.000 Vollmachten von Bürgern einholte. Jetzt gilt es abzuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht
hoffentlich ein Urteil "im Namen des Volkes" spricht. |
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Öffentlicher
GnuPG/OpenPGP-Schlüssel 0xEBE6C698,
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